Originaltext aus www.gvz.ch zum Thema Blitzschutz
Jedes Jahr sind im Kanton Zürich über 500 Schäden an Gebäuden infolge Blitzschlag zu verzeichnen. Vorschriftsgemäss ausgeführte und gut gewartete Blitzschutzanlagen können Einschläge nicht verhindern; sie reduzieren mit Fang- und Ableitungen sowie Erdungen und Potentialausgleich Personen- und Gebäudeschäden.
Die Kosten für eine Blitzschutzanlage (äusserer Blitzschutz) betragen beispielsweise
Attenhofer AG / Industriequartier Isenriet
CH-8617 Mönchaltorf / Tel. 044 948 16 86
...mehr Informationen
auf unsere Firmen-Website:
Attenhofer AG / Industriequartier Isenriet
CH-8617 Mönchaltorf / Tel. 044 948 16 86
Empfohlen von der Kantonalen Gebäudeversicherung:
"Mässig, aber regelmässig!
Mit periodisch ausgeführten Unterhaltsarbeiten vermeiden Sie Elementarschäden, sparen Zeit und Geld und erhalten den Wert Ihrer Liegenschaft.
Setzen Sie sich beim Ausführen der Unterhaltsarbeiten keinen Gefahren aus! Lassen Sie Arbeiten an gefährlichen Orten wie auf dem Dach von Fachleuten ausführen."